Für besondere herausragende Verdienste um den Verein und die Verwirklichung der Vereinsziele wird folgende Ehrenordnung erlassen.
1. Ehrungen für Vereinsmitgliedschaft
1.1. Ehrungen für langjährige Vereinsmitgliedschaft
o Silberne Vereinsnadel für Mitglieder mit 25-jähriger Mitgliedschaft
o Goldene Vereinsnadel für Mitglieder mit 50-jähriger Mitgliedschaft
o Ehrenurkunde für Mitglieder mit 60-jähriger Mitgliedschaft
o Ehrenurkunde für Mitglieder mit 70-jähriger Mitgliedschaft
Bei den Ehrungen werden auch entsprechende Präsente verliehen.
1.2. Bei der Feststellung der Mitgliedschaft gilt grundsätzlich die ununterbrochene Zugehörigkeit zum ESV Dresden e. V. einschließlich der BSG Lokomotive Dresden.
1.3. Die Mitgliedschaft rechnet vom entsprechenden Eintrittsjahr an. Die Ehrung soll in dem Jahr, in dem die entsprechende Mitgliedschaft erreicht wird, ausgehändigt werden.
1.4. Vorschläge auf die Ehrungen stellt die Geschäftsstelle, welche durch den Vorstand bestätigt werden.
2. Ehrung für besondere sportliche Verdienste für und um den Verein
2.1. Ehrendiplom des ESV Dresden e.V. für außergewöhnliche sportliche Leistungen
2.2. Die Voraussetzung für die Ehrung eines einzelnen Mitgliedes setzt mindestens die Erringung des Titels eines Deutschen Meisters oder internationaler Titel, wie Europa- oder Weltmeister voraus.
2.3. Für hervorragende sportliche Leistungen mit hohem Wert von Mitgliedern in Mannschaften sind das Erreichen von Titeln auf nationaler oder internationaler Ebene Voraussetzung.
2.4. Anträge nach Punkt 2 kann jedes Mitglied stellen. Sämtliche Anträge werden dem Abteilungsrat vorgelegt, der seine Entscheidung zur Genehmigung an den Vorstand weiterleitet.
2.5. Bei dieser Ehrung wird auch ein entsprechendes Präsent übergeben.
3. Ehrung für langjährige, besonders verdienstvolle ehrenamtliche Vereinsarbeit
3.1. Ehrendiplom des ESV Dresden e.V. für herausragende ehrenamtliche Tätigkeit
3.2. Die Ehrung soll für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein verliehen werden. Sie stellt eine Auszeichnung für besonders hervorragende, langjährige und beispielhafte aktive Vereinsarbeit auf der Ebene der Abteilungen, der Vereinsorgane, der Gremien sowie der Übungsleiter dar.
3.3. Anträge nach Punkt 3 kann jedes Mitglied stellen. Sämtliche Anträge werden dem Abteilungsrat vorgelegt, der seine Entscheidung zur Genehmigung an den Vorstand weiterleitet.
3.4. Bei dieser Ehrung wird auch ein entsprechendes Präsent übergeben.
4. Ehrenmitgliedschaft
4.1. Die Ehrenmitgliedschaft kann an Mitglieder verliehen werden, die bereits das Ehrendiplom erhalten haben oder sich sonst herausragende Verdienste um die Förderung und Entwicklung des Vereins erworben haben. Mitglieder, die Ehrenmitglieder werden, sind von der Beitragspflicht befreit und behalten ihr Stimmrecht.
4.2. Der Verein kann auch vereinsexterne Personen, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben mit dem Titel „Ehrenmitglied des ESV Dresden e. V.” ehren. Diese Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag und sind berechtigt, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen. Sie besitzen keinerlei Stimmrecht bei Abstimmungen.
4.3. Ehrungen nach Punkt 4 werden durch den Abteilungsrat oder dem Vorstand zur Beschlussfassung der Delegiertenversammlung zur Abstimmung vorgebracht.
4.4. Die Ehrenmitgliedschaft ist nach Beschlussfassung durch die Delegiertenversammlung mit der Überreichung einer Urkunde an das Mitglied zu verleihen.
5. Ehrenvorsitzender
5.1. Als Ehrenvorsitzender des Vereins kann nach dem Ausscheiden aus seinem Amt ernannt werden, wer langjährig, verdienstvoll und jederzeit vorbildlich als 1. Vorsitzender tätig war.
5.2. Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden erfolgt auf Vorschlag durch Mitglieder des Vereines an den Abteilungsrat und mit Beschluss des Selben.
5.3. Die Ehrung und Ernennung zum Ehrenvorsitzenden ist durch Überreichen einer Urkunde zu verleihen.
5.4. Der Ehrenvorsitzende ist von der Beitragspflicht befreit.
6. Allgemeine Bestimmungen
6.1. Ehrungen nach 1-5 werden ausschließlich anlässlich der Delegiertenversammlung durch ein Vorstandsmitglied ausgesprochen.
6.2. Die Abteilungen können darüber hinaus bei ihren zuständigen Fachverbänden Ehrungen verdienter Mitglieder beantragen. Der Antrag ist der Geschäftsstelle mitzuteilen.
6.3. Die Ehrenordnung tritt mit Beschluss des Abteilungsrates vom 28.10.2019 in Kraft.